Ausgangslage:
Unmittelbar nach Zugang der Kündigung informierten wir den Arbeitgeber schriftlich darüber, dass der Arbeitnehmer weiterhin zur Arbeitsleistung bereit ist. Dieser Schritt diente nicht nur der Klarstellung, sondern vor allem der Sicherung von Vergütungsansprüchen für den Fall, dass der Arbeitgeber die Beschäftigung verweigert. Parallel bereiteten wir die Kündigungsschutzklage vor, da die rechtliche Wirksamkeit der Kündigung in mehrfacher Hinsicht zweifelhaft war.
Vorgehen:
Wir verfolgten zweigleisig eine klare Strategie. Erstens griffen wir die Kündigung an – formell wie materiell – und legten die Versäumnisse des Arbeitgebers offen. Zweitens machten wir den ausstehenden Lohn geltend und belegten den Annahmeverzug systematisch: lückenlose Dokumentation der Arbeitsbereitschaft, Fälligkeiten und Zahlungsrückstände, Nachweise über die angebotene Arbeitsleistung sowie die fortlaufende Bereitschaft, die Arbeit wieder aufzunehmen. In der Kommunikation hielten wir die Ansprüche strikt getrennt (Kündigungsschutz vs. Vergütung), um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen und den Druck zu erhöhen. Gleichzeitig achteten wir auf eine sachliche Kommunikation: Ziel war nicht die Eskalation, sondern zügige finanzielle Klarheit.
Ergebnis:
Das Arbeitsgericht stellte die Unwirksamkeit der Kündigung fest. Der ausstehende Lohn wurde zugesprochen. Zudem wurde die Lohnfortzahlung für weitere sieben Monate gesichert – bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer selbst kündigte, um eine passende neue Stelle anzutreten. Damit entstand eine verlässliche finanzielle Brücke, die Bewerbungen und Vertragsverhandlungen ohne Existenzdruck ermöglichte.
Wesentliche Erkenntnisse:
• Arbeitsbereitschaft ist der Schlüssel, um Annahmeverzugslohn zu sichern.
• Paralleles Vorgehen (Kündigungsschutz + Lohnansprüche) schafft Durchsetzungskraft und Tempo.
• Ziel ist eine finanzielle Überbrückung bis zur Neuorientierung – ohne vorschnelle Zugeständnisse.